22. März 2026
GdB erhöhen lassen: So funktioniert das Feststellungsverfahren
Viele wissen nicht: Der Grad der Behinderung (GdB) ist keine feste Größe. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert oder eine neue Erkrankung hinzukommt, haben Sie das Recht, eine Erhöhung zu beantragen. Ich erkläre Ihnen hier, wie das geht – Schritt für Schritt.
Warum ist der GdB so wichtig?
Der GdB entscheidet darüber, welche Nachteilsausgleiche Ihnen zustehen. Ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert – und haben unter anderem Anspruch auf:
- 5 Tage zusätzlichen Jahresurlaub
- Besonderen Kündigungsschutz
- Steuerliche Pauschbeträge
- Vorgezogene Altersrente
- Freifahrt im ÖPNV (mit bestimmten Merkzeichen)
Wann kann ich eine Erhöhung beantragen?
Jederzeit – es gibt keine Sperrfrist. Typische Gründe für einen Erhöhungsantrag sind eine nachweisliche Verschlechterung des Gesundheitszustands, eine neu hinzugekommene Erkrankung oder die Überzeugung, dass der ursprüngliche GdB zu niedrig angesetzt wurde.
Tipp: Stellen Sie den Antrag möglichst zeitnah nach einer gesundheitlichen Veränderung – das Versorgungsamt berücksichtigt in der Regel nur Befunde, die zum Antragszeitpunkt vorlagen.
So läuft das Verfahren ab
1. Antrag stellen: Schriftlich beim Versorgungsamt.
2. Unterlagen einreichen: Legen Sie aktuelle ärztliche Befunde, Fachgutachten und Entlassungsberichte bei. Je genauer Ihre Funktionseinschränkungen dokumentiert sind, desto besser.
3. Prüfung durch das Amt: Das Versorgungsamt wertet die Unterlagen anhand der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VersMedV) aus und erlässt einen Bescheid.
Was tun bei Ablehnung oder zu niedrigem GdB?
Sie können innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen. Führt auch dieser nicht zum gewünschten Ergebnis, steht Ihnen der Klageweg vor dem Sozialgericht offen – ohne Gerichtskosten für Sie als Kläger.
Wichtig: Die Widerspruchsfrist beträgt nur einen Monat. Danach wird der Bescheid bestandskräftig.
Wann lohnt sich anwaltliche Unterstützung?
Immer dann, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat – oder wenn Sie sich den bürokratischen Aufwand nicht alleine zumuten möchten. Als Anwalt für Schwerbehindertenrecht im Kreis Heinsberg prüfe ich Ihren Bescheid, formuliere den Widerspruch und vertrete Sie – wenn nötig – vor Gericht. Die Kosten übernimmt häufig die Rechtsschutzversicherung.
Sie möchten Ihren GdB erhöhen lassen oder einen Bescheid anfechten? Ich berate Sie gerne.
Rechtshinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
